Bei Grundstücksübertragungen zwischen Unternehmen fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn alle Unternehmen fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach der Übertragung Teil desselben Konzerns sind. Diese Regelung, die Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns erleichtern soll, lässt das Finanzgericht Düsseldorf auch für ein neugegründetes Tochterunternehmen der Konzernmutter gelten. Zwar sei die Konzernmutter zwangsläufig noch keine fünf Jahre an der neuen Gesellschaft beteiligt, aber bei einem ausschließlich konzerninternen Vorgang ist nach Überzeugung des Gerichts ein Missbrauch durch Umgehung der Steuerpflicht ausgeschlossen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung