Der Große Senat des Bundesfinanzhofs muss prüfen, ob der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gibt es nämlich keine gesetzliche Regelung mehr, nur den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums. Ob die Steuerfreiheit rechtmäßig und damit zulässig ist, hängt daher davon ab, ob der Sanierungserlass dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit genügt. Der Bundes-finanzhof hat sich dazu bisher nicht einheitlich geäußert.
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