Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann in voller Höhe steuerlich abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Altersbezüge für eine frühere Tätigkeit sind laut dem Bundesfinanzhof dabei nicht zu berücksichtigen, sondern nur die Einkünfte, die eine aktive Tätigkeit im jeweiligen Kalenderjahr voraussetzen. Dank diesem Urteil darf ein pensionierter Ingenieur nun die Kosten für sein Arbeitszimmer geltend machen, von dem aus er gelegentlich als Gutachter tätig ist.
      Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung