Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2013 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert und im konkreten Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Bundesfinanzministerium hält die Kritik des Bundesfinanzhofs aber für nicht berechtigt und hat jetzt auf die Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.
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