Die Abschreibungszeiträume in den amtlichen AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftsgüter sind als Verwaltungsanweisung für das Finanzamt verbindlich. Für den Steuerzahler dagegen sind sie nur ein Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung. Der Steuerzahler hat aber jederzeit die Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen, meint das Finanzgericht Niedersachsen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung