Nur wenn Renovierungskosten durch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages bedingt sind, können sie auch als beruflich bedingte Umzugskosten geltend gemacht werden. Wären die Kosten dagegen unabhängig vom berufsbedingten Umzug ohnehin entstanden, sieht das Finanzgericht Sachsen-Anhalt keinen Anlass für einen Werbungskostenabzug.
      Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung