My Image


Entfernungspauschale deckt auch Tankfehler und Unfallkosten ab

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Entfernungspauschale ausnahmslos alle außerordentlichen Fahrzeugkosten abdeckt.

Bisher haben die Finanzämter in der Regel die Kosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten anerkannt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber für den Fall eines Tankfehlers entschieden, dass Reparaturaufwendungen wegen der Falschbetankung des Autos auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Auch wenn es in dem Fall speziell um eine Falschbetankung ging, sagen die Richter in ihrem Urteil ganz klar, dass die Entfernungspauschale auch alle außergewöhnlichen Kosten unabhängig von ihrer Höhe abdeckt. Da dies auch Unfallkosten umfassen würde, ist es durchaus möglich, dass die Finanzverwaltung mit Hinweis auf dieses Urteil in Zukunft keine Unfallkosten mehr anerkennen wird.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung