Der Bundesfinanzhof hat ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken an der Zinsschranke geäußert. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat er daher die Aussetzung gewährt, obwohl bisher noch nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
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