Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde im letzten Jahr eine Begünstigungsregelung für die Privatnutzung von Dienstwagen mit Elektroantrieb geschaffen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Entwurf einer Verwaltungsanweisung vorgelegt, in der Details zur Anwendung und Berechnung des Steuervorteils geregelt werden. Gleichzeitig weist das Ministerium auch darauf hin, dass grundsätzlich auch Brennstoffzellenfahrzeuge von dem Steuervorteil erfasst werden aber aufgrund ihrer deutlich niedrigeren Batteriekapazität nicht in gleicher Weise gefördert werden. Eine Regelung, wie auch diese Fahrzeuge in gleicher Höhe begünstigt werden können, will das Ministerium aber erst dann vorlegen, wenn entsprechende Autos in größerer Zahl am Markt verfügbar sind.
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