My Image


Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen

Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.

Wird ein Dienstwagen auch zu privaten Zwecken genutzt, ist für jeden Kalendermonat ein Betrag in Höhe von 1 % des Listenpreises zu versteuern. Dieser Betrag gilt für Neu- wie für Gebrauchtwagen in gleicher Höhe. Viele Steuerzahler haben daher gegen ihre Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt, weil ein Verfahren beim Bundesfinanzhof auf eine Änderung hoffen ließ. Der Bundesfinanzhof hat aber vor einem Jahr entschieden, dass die 1 %-Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, weil es jedem frei steht, ein Fahrtenbuch zu führen und damit die 1 %-Regelung zu vermeiden. Weil gegen das Urteil keine Verfassungsbeschwerde erhoben wurde, hat die Finanzverwaltung jetzt die Einsprüche und Änderungsanträge durch Allgemeinverfügung vom 13. Dezember 2013 zurückgewiesen. Wer sich damit nicht abfinden will, hat nun ein Jahr Zeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung