Übernimmt der Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers für dessen Zukunftssicherung (Pflegezusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung etc.), handelt es sich dabei nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn. Die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro pro Monat ist somit für solche Leistungen nicht anwendbar. Das Bundesfinanzministerium hat dies in einer Verwaltungsanweisung jetzt klargestellt, nachdem der Bundesfinanzhof in einem speziellen Fall anders entschieden hatte. Darin ist zwar auch eine Übergangsregelung enthalten, nach der die Verwaltungsanweisung erst ab 2014 anzuwenden ist, aber auch jetzt werden die Finanzämter schon kritisch auf solche Leistungen schauen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung