Der Bundestag hat Ende Juni das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Das Gesetz enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb. Unter anderem werden die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro beschränkt. Beim Inkasso gilt, dass aus der Rechnung klar hervorgehen muss, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen.
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