My Image


Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs

In einer wesentlichen Frage hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und lässt nun objektiv fehlerhafte Bilanzansätze grundsätzlich nicht mehr zu, selbst wenn sie subjektiv vertretbar sind.

In einem der seltenen Beschlüsse des Großen Senats hat der Bundesfinanzhof den "subjektiven Fehlerbegriff" aufgegeben. Dabei geht es um die Frage, ob das Finanzamt an den Bilanzansatz eines Unternehmers gebunden ist, wenn dieser zwar bei der Bilanzaufstellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns subjektiv vertretbar, aber objektiv fehlerhaft war. In so einem Fall musste das Finanzamt bisher die Bilanz trotzdem akzeptieren, doch jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert. Finanzämter und Gerichte seien schon aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen, und zwar unabhängig davon, ob sich der fehlerhafte Bilanzansatz des Unternehmers zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten ausgewirkt hat.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung