My Image


Dienstwagennutzung durch Geschäftsführer

Ist dem Gesellschafter-Geschäftsführer zumindest die Nutzung für gelegentliche Fahrten erlaubt, darf das Finanzamt davon ausgehen, dass auch eine Privatnutzung des Dienstwagens erfolgt ist.

Auch wenn der Bundesfinanzhof den Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines Dienstwagens in seiner jüngeren Rechtsprechung deutlich abgeschwächt hat, können sich Betriebsprüfer trotzdem noch auf bestimmte Erfahrungssätze stützen. Das Finanzgericht Münster hat daher entschieden, dass die private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu versteuern ist, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war.

Die Behauptung, der Dienstwagen sei tatsächlich nicht für Privatfahrten genutzt worden, genügt dann allein nicht mehr, um die Anwendung der 1 %-Regelung zu vermeiden. Auch den Einwand des Geschäftsführers, dass er privat das Fahrzeug seiner Frau oder das Motorrad seines Sohnes nutze, ließ das Gericht nicht gelten, weil diese Fahrzeuge nicht zu seiner freien Verfügung standen.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung