My Image


Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Eine Reihe von Kriterien regelt die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern.

Ein Geschäftsführer ist sozialversicherungspflichtig, wenn

  • er in den Betrieb wie ein fremder Geschäftsführer eingegliedert ist,

  • an ihn ein angemessenes Gehalt gezahlt wird,

  • er ohne maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH ist.

Zum letzten Punkt bestehen folgende Grundsätze: Mit einem Stimmrecht von 50% ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer in jedem Fall Unternehmer und nicht sozialversicherungspflichtig. Hat er weniger als 50% der Stimmrechte, so kann er Unternehmer sein, wenn er allein über das notwendige Know-how verfügt. Der Geschäftsführer kann mit seinem Fachwissen die Gesellschaft beherrschen, so dass ohne seine Mitwirkung in dem Unternehmen keine Entscheidungen getroffen werden können. Eine Haftung spielt keine Rolle; denn in jedem Fall trägt ein GmbH-Geschäftsführer persönlich kein Unternehmerrisiko!


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung