My Image


Volle Entfernungspauschale nur bei Rückfahrt am gleichen Tag

Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag.

Legt ein Steuerzahler den Hin- und Rückweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte an unterschiedlichen Tagen zurück, darf er für jeden Tag nur die halbe Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit diesem Urteil der Auffassung des Finanzamts zugestimmt, dass es andernfalls zu einer doppelten Anrechnung der gleichen Wege kommt. Allerdings bedeutet dieses Urteil umgekehrt nicht, dass bei zwei Fahrten zur Arbeit am gleichen Tag die doppelte Entfernungspauschale anzusetzen ist. Das Finanzgericht Hessen hat nämlich bestätigt, dass die Entfernungspauschale auf eine arbeitstägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beschränkt ist.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung