Ursprünglich sollte die Ära der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) 2011 beginnen, doch technische Probleme haben wiederholt zu einer Verschiebung geführt, zuletzt nur wenige Wochen vor dem letzten Starttermin Anfang 2012. Dass aus Fehlern sogar der Fiskus klug werden kann, zeigt nun ein Beschluss der Finanzministerkonferenz. In ihrer Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 bitten die Bundesländer nämlich darum, eine gesetzliche Grundlage für eine gestreckte Einführung des Arbeitgeberabrufs der ELStAM zu schaffen. Zwar sollen die Arbeitgeber die ELStAM für 2013 unverändert ab dem 1. November 2012 abrufen können, aber mit der geplanten Änderung sollen die Arbeitgeber nach Wahl auch erst im Laufe des Jahres 2013 mit dem elektronischen Abrufverfahren starten können.
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