Ab dem 1. Januar 2013 können die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung nur noch mit einem elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern weist jetzt darauf hin, dass das ebenfalls für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt. Eine Übermittlung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist dann nicht mehr möglich.
Fast alle Unternehmen müssen somit im ELSTER-Portal (http://www.elster.de) ein Zertifikat beantragen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Es empfiehlt sich, die Registrierung möglichst bald vorzunehmen, weil die Finanzverwaltung einerseits vor möglichen organisatorischen oder technischen Engpässen zum Jahreswechsel warnt, und zum anderen die Software damit rechtzeitig entsprechend konfiguriert werden kann.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung