Eine Ansparabschreibung, die im zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahr noch besteht, muss zwingend wieder aufgelöst werden. Auch ein Rumpfwirtschaftsjahr zählt dabei als normales Wirtschaftsjahr, hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Im Gesetz sei der Investitionszeitraum eindeutig nicht auf Kalender- sondern auf zwei Wirtschaftsjahre begrenzt, obwohl dem Gesetzgeber bewusst war, dass es immer wieder Rumpfwirtschaftsjahre gibt, argumentiert das Gericht. Der klagende Unternehmer hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren ist auch für die Investitionszulage relevant, weil hier eine vergleichbare Regelung im Gesetz steht.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung