My Image


Zweifel an der Zinsschranke bei Fremdfinanzierungen

Wenn die Zinsschranke bei einer entsprechenden Fallkonstellation auch bankübliche Fremdfinanzierungen erfasst, hat der Bundesfinanzhof ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.

Der Bundesfinanzhof hat wegen ernster Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke einer immobilienverwaltenden AG die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Die AG hatte die Immobilien fremdfinanziert und damit erhebliche Zinsaufwendungen. Für die Zinsen bürgten dabei auch die Gesellschafter, damit die Bank dem hohen Fremdfinanzierungsanteil zustimmt. Damit waren die Zinsaufwendungen der AG von der Zinsschranke erfasst. Weil die entsprechende Vorschrift nun neben den eigentlich vorgesehenen sog. Back-to-back-Finanzierungen auch eine übliche Fremdfinanzierung durch eine Bank erfasst, hält der Bundesfinanzhof die Vorschrift in dieser Form nicht für verfassungskonform.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung