Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister hat die Micro-Richtlinie verabschiedet, die besonders Kleinunternehmen von bürokratischen Vorgaben bei der Erstellung von Bilanzen entlasten soll. Die Richtlinie, die Deutschland jetzt noch in nationales Recht umsetzen muss, erlaubt Kleinunternehmen, auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz zu verzichten. Außerdem ist die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinunternehmen gegenüber der Öffentlichkeit nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen dürfen die EU-Staaten festlegen, dass es ausreicht, wenn die Kleinbetriebe ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte herausgegeben werden. Von den Befreiungen sollen Unternehmen profitieren, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter.
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