Schlechte Nachrichten für die Gegner der ungeliebten Anlage EÜR kommen vom Bundesfinanzhof. Der hält nämlich die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR für wirksam und verhältnismäßig. Außerdem folgt er dem Argument der Finanzverwaltung, dass die Abgabepflicht der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen würde. Immerhin stellt er auch fest, dass die Aufforderung zur Einreichung der Anlage EÜR ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, auch wenn die Anfechtung nach diesem Urteil in der Regel wenig bringen wird.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung