Eine doppelte Haushaltsführung ist auch bei einer großen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnung möglich. Mit diesem Urteil gab das Finanzgericht Düsseldorf einer Angestellten recht, die sich am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung zulegte. Nachdem ihr Arbeitgeber seinen Firmensitz in eine andere Stadt verlegte, musste sie jeden Tag 141 km zur Arbeit fahren. Das Finanzamt verweigerte daraufhin den Steuerabzug für eine doppelte Haushaltsführung, weil sich die Zweitwohnung nicht wie vom Gesetz gefordert am Beschäftigungsort befindet. Nach Meinung des Gerichts muss sich die Wohnung jedoch nur so weit im Einzugsbereich der Arbeitsstätte befinden, dass ein tägliches Aufsuchen möglich ist.
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