Von der EU-Kommission wurde Deutschland verpflichtet, die Sanierungsklausel rückwirkend wieder aufzuheben, weil die Kommission darin eine unzulässige Beihilfe sieht. An dieser Einschätzung hat das Finanzgericht Münster erhebliche Zweifel und hat daher dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Unternehmens stattgegeben, von dem das Finanzamt die aufgrund der Sanierungsklausel gewährten Steuernachlässe zurückforderte. Das Gericht hat gleich eine Reihe von Gründen für seine Sichtweise aufgezählt, mit denen sich jetzt wohl der Bundesfinanzhof beschäftigen muss. Ebenfalls von einer Rückforderung betroffene Unternehmen können sich nun aber immerhin ebenfalls mit einem Aussetzungsantrag an das Finanzamt wenden und dabei auf den Beschluss aus Münster verweisen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung