Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen will, kann dies normalerweise nicht erst im Einspruchsverfahren geltend machen. Bei einem Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid ist das allerdings ohne weiteres möglich. Außerdem meint der Bundesfinanzhof, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zur Dokumentation der Investitionsabsicht nicht an den Abgabezeitpunkt der Steuererklärung gebunden sind, sondern auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren vervollständigt werden können.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung