My Image


Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch Prozesskosten zum Steuerabzug zu.

Der Bundesfinanzhof hat in einem wichtigen Punkt seine Rechtsprechung grundlegend geändert: Die Kosten eines Zivilprozesses sind jetzt als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar, soweit sie nicht von einer Rechtsschutzversicherung erstattet werden. Früher argumentierte der Bundesfinanzhof, die Kosten seien nicht zwangsläufig, da der Kläger schließlich nicht zu einer Klage gezwungen sei, und der Beklagte könnte das Kostenrisiko durch ein sofortiges Anerkenntnis ausschließen.

Dass diese Sichtweise etwas realitätsfremd ist, hat der Bundesfinanzhof jetzt eingesehen. Die neue Argumentation lautet, dass jemand, der sein Recht durchsetzen will, nicht Selbstjustiz üben kann. In einem Verfassungsstaat muss er zwingend den Rechtsweg beschreiten, womit die Prozesskosten zwangsläufig entstehen. Eine Einschränkung macht der Bundesfinanzhof jedoch: Nur wenn die Prozessführung eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat und damit nicht mutwillig erscheint, ist der Steuerabzug zulässig.

Der vorsitzende Richter des Senats, der das neue Urteil gesprochen hat, hat in einem Kommentar dazu bereits darauf hingewiesen, dass sich diese Argumentation auch auf die Prozesskosten aus Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsverfahren sowie aus Strafprozessen übertragen lässt.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung