My Image


Abschreibung eines Windparks

Die Komponenten eines Windparks sind zwar einzeln, aber immerhin einheitlich über 16 Jahre abzuschreiben.

Erneuerbare Energien spielen auch im Steuerrecht eine immer größere Rolle. Kein Wunder also, dass sich der Bundesfinanzhof mit der Abschreibung eines Windparks befassen musste. Er kam zu dem Ergebnis, dass zwar der Windpark in mehrere Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, nämlich die einzelnen Windräder samt Transformator, die Verkabelung bis zum Stromnetz samt der Übergabestation und die Anlage der Zugangswege. Allerdings sind alle Wirtschaftsgüter einheitlich über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abzuschreiben und nicht, wie sich das Finanzamt das vorstellt, über teilweise deutlich längere Zeiträume.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung