Alle Unternehmen, die Bauleistungen erbringen, sollten umgehend bei ihrem Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben. Stellen Sie den Antrag für drei Jahre. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Freistellungsbescheinigung fotokopieren und allen Bauherren zur Verfügung stellen können. Beantragen sie die Freistellung nur für ein bestimmtes Objekt, so muss dem Bauherren das Original der Bescheinigung ausgehändigt werden. Die Bescheinigung kann folglich keine Wiederverwendung finden.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung