Seit Anfang des Jahres müssen Arbeitgeber monatlich Daten abliefern für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Ebenfalls seit Anfang des Jahres vergeht kaum eine Woche, in der sich ELENA nicht neuer Kritik stellen muss. Unter anderem deswegen hatte die Bundesregierung im Sommer eine befristete Aussetzung von ELENA erwogen.
Viel Neues hat sich im September getan: Während das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen ELENA abgelehnt hat, wurden zwei Gutachten zu ELENA veröffentlicht. Der Staatsrechtler Heinrich Wilms meint in seinem Gutachten, ELENA sei "unrettbar verfassungswidrig", während der Normenkontrollrat sich für das Verfahren ausspricht, aber Probleme mit der mangelnden Verbreitung der elektronischen Signatur sieht.
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