Auch GmbH-Geschäftsführer haben Anspruch auf Altersteilzeit, meint das Sozialgericht Düsseldorf: Hält der alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer zwar mehr als 50 % des Stammkapitals, ist er aber wirksam treuhänderisch gegenüber seiner Ehefrau gebunden, kann er bei der GmbH abhängig beschäftigt sein. Dann kann er, vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, zum begünstigten Personenkreis des Altersteilzeitgesetzes gehören und entsprechende Leistungen beanspruchen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung