Wird für einen Geschäftsführer eine Lebensversicherung zur Alterssicherung abgeschlossen, so kommt es sehr darauf an, ob die Versicherungsleistungen den Vorsorgebedarf abdecken. Die Rente sollte so hoch sein, dass nicht ein Absinken des Lebensstandards im Alter zu befürchten ist. Die Versicherungsgesellschaften machen keine konkreten Angaben zur Ablaufleistung, da diese von der Bevölkerungsentwicklung und von der Rendite der Kapitalanlagen abhängt. Die Gesellschaften werben nicht mit konkreten Rentenberechnungen, sondern mit Beispielsrechnungen. Diese dürfen sich aber nicht soweit von der Realität entfernen, dass die Versicherten bei Vertragsabschluß getäuscht werden. Zwei Oberlandesgerichte haben entschieden, dass die Versicherer an ihre Beispielsrechnungen gebunden sind. Stellt sich später heraus, dass die Gesellschaft mit nicht begründeten Erwartungen geworben hat, so haftet sie.
Ist ein Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so steht ihm ein neues Berechnungsprogramm der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Verfügung. Die CD "Rentenberechnung 2001" können Sie im Internet bei der BfA Berlin bestellen.
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