Neben höherem Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es eine Reihe weiterer Änderungen, von denen die meisten Familien profitieren:
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Es beträgt dann jeweils 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für jedes weitere Kind. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Vom höheren Freibetrag profitieren Eltern zusätzlich ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 60.000 Euro, bei Alleinerziehenden ist es der halbe Betrag.
Einkommensgrenze: Nach der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums durch das Konjunkturpaket II wird auch die Einkommensgrenze beim Kindergeld erhöht. Ab 2010 kann ein volljähriges Kind bis zu 8.004 Euro im Jahr verdienen (bisher 7.680 Euro), ohne dass der Anspruch auf Kindergeld wegfällt.

Erbschaftsteuer: Für Geschwister und deren Kinder (also Nichten und Neffen) wird ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % eingeführt (bisher 30 bis 50 %).
Unterhaltsaufwendungen: Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Zusätzlich sind ab dem Jahr 2010 die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.
Ehegattenunterhalt: Der Höchstbetrag von 13.805 Euro für die im Rahmen des Realsplittings abziehbaren Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhöht sich ab dem Jahr 2010 um die für den Unterhaltsempfänger übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung.
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