My Image


Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit

Arbeitgeber haben die Wahl zwischen der Anwendung der Sachbezugswerte und dem Ansatz der tatsächlichen Werte.

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil zur Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit gefällt, das im Widerspruch zu den Lohnsteuer-Richtlinien steht. Die Finanzverwaltung stellt es nun dem jeweiligen Betrieb frei, welche der beiden Verfahrensweisen er anwenden möchte. Gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien gilt für solche Mahlzeitengestellungen nichts anderes als für normale Mahlzeitengestellungen auch: Der amtliche Sachbezugswert ist anzuwenden, und die Leistung ist nicht steuerfrei.

Folgt man dagegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs, sind für diese Mahlzeiten nicht die Sachbezugswerte, sondern die tatsächlichen Werte anzusetzen. Davon ist dann ein Betrag in Höhe der amtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei und auch in dieser Höhe nicht für die Freigrenze 44 Euro pro Monat für Sachbezüge zu berücksichtigen. Ob der Arbeitgeber die Mahlzeit direkt stellt oder einen Zuschuss dafür gewährt, führt in der Summe zum selben Ergebnis.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung