My Image


Volle Sozialversicherungspflicht von Auszubildenden

Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.

Auszubildende unterliegen generell der vollen Sozialversicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn ihre Ausbildungsvergütung unter der Geringfügigkeitsgrenze oder in der Gleitzone liegt. Ein Anspruch darauf, keine Beiträge oder zumindest geringere Beiträge zur Sozialversicherung entrichten zu müssen, bestehe nicht, weil die Auszubildenden in erster Linie einen Beruf erlernen sollen und ihre Arbeitsleistung nicht der eines voll ausgebildeten Arbeitnehmers entspricht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sieht daher keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung in der generellen Versicherungspflicht.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung