Kernstück des Mehrwertsteuerpakets ist die Umkehrung des Leistungsorts vom Leistungserbringer zum Leistungsempfänger bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B-Dienstleistungen). Damit einher geht eine Erweiterung der Pflicht zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen: Zukünftig müssen auch diejenigen Unternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, die unter das Empfängerortsprinzip fallen, und für die der in einem anderen EU-Staat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) muss vierteljährlich (in besonderen Fällen nur jährlich) beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. In der ZM sind die UStIdNr jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen anzugeben. Die erbrachten Leistungen müssen Sie in dem Meldezeitraum in der ZM angeben, in dem Sie die Rechnung ausgestellt haben, spätestens aber in dem der Leistungserbringung folgenden Monat.

An diesen Vorgaben kann sich allerdings noch vor dem Jahreswechsel einiges ändern. Denn schon im Frühjahr wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Umsatzsteueränderungsgesetz begonnen. Darin wird unter anderem die Frist zur Abgabe der ZM auf eine monatliche Abgabe verkürzt, sofern eine Quartalsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird. Ob diese Änderung wirklich zum Jahreswechsel kommt, ist derzeit noch unklar, da das Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen werden kann. Wir informieren Sie, sobald es Neues gibt.
Und noch etwas müssen Sie beachten: Neben der Einzelaufstellung der Leistungsempfänger in der ZM müssen Sie den Gesamtumsatz der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die die Leistungsempfänger die Steuer schulden, ab 2010 auch in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung gesondert angeben. Diese Angaben sind im Voranmeldungszeitraum der Rechnungsstellung, spätestens im der Leistungsausführung folgenden Monat zu machen.
Beratung
Gründungen
Rechtsformwahl
Betriebswirtschaftliche Beratung
Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
Finanzierungsvergleiche
Leistungen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einkommensteuerberatung
Arbeitnehmerveranlagungen
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an:
Fon +49 (0)89.700 58 125
Oder schicken Sie uns eine eMail:
info(a)steuerlotse.de
© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - Impressum • Datenschutzerklärung