Eine doppelte Haushaltsführung kann nach einer längeren Unterbrechung auch am selben Ort neu begründet werden, womit der Arbeitnehmer erneut drei Monate lang Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. So hat das Finanzgericht Köln bei einer Unterbrechung von 10 Monaten entschieden. Unerheblich war, dass der Kläger wusste, dass er nach der Unterbrechung wieder am selben Tätigkeitsort eingesetzt wird. Auch dass er seine Eigentumswohnung am Tätigkeitsort während der Unterbrechung nicht verkaufte oder vermietete spricht nicht gegen die Neubegründung.
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