My Image


Keine Betriebsveranstaltung bei Beschränkung auf Führungskräfte

Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.

Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung nur den Führungskräften eines Unternehmens vorbehalten, dann liegt keine Betriebsveranstaltung vor. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 % scheidet damit aus. Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich nur dann, wenn die Teilnahme nicht auf bestimmte Mitarbeiter beschränkt ist. Der Bundesfinanzhof erwartet die vertikale Öffnung des Teilnehmerkreises, denn nur so ist mit dem Pauschsteuersatz von 25 % ein typisierender Durchschnittssteuersatz zu erreichen.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung