My Image


13. Monatsgehalt nur für fleißige Mitarbeiter

Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden.

Ein Mitarbeiter war ein halbes Jahr lang krank gewesen. Trotzdem verlangte er die Auszahlung des vollen Weihnachtsgeldes mit der Begründung, es sei keine Kürzungsvereinbarung getroffen worden. Mit diesem Verlangen hatte der Mitarbeiter keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass in der Regel das 13. Monatsgehalt eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ist. Diese fällt nicht unter die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sie können also das 13. Monatsgehalt anteilig um die Krankheitszeiten der Mitarbeiter kürzen, es sei denn, im Arbeitsvertrag steht, dass das 13. Monatsgehalt für die erwiesene Betriebstreue gezahlt wird. Dann handelt es sich nicht um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung.

Am besten ist es, wenn Sie in den Arbeitsvertrag hineinschreiben, dass das 13. Monatsgehalt eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ist. Dann haben Sie keine Probleme, wenn Sie für Fehlzeiten eine Kürzung des 13. Gehaltes vornehmen. Eine solche Regelung ist auch sinnvoll, um den Mitarbeitern einen Anreiz zu geben, ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen und nicht blau zu machen. Das 13. Gehalt soll die Mitarbeiter motivieren, sich für das Unternehmen einzusetzen.


My Image

Steuer. Beratung. Erfolg.


Waldesruhe 6


81377 München


Fon +49 (0)89.700 58 125


Fax +49 (0)89.700 58 126


info(a)steuerlotse.de


  • Beratung

    Gründungen
    Rechtsformwahl
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Finanz-/Investitionsrechnung und -planung
    Finanzierungsvergleiche

  • Leistungen

    Steuerberatung
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung
    Einkommensteuerberatung
    Arbeitnehmerveranlagungen
    Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

  • Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an:
    Fon +49 (0)89.700 58 125

    Oder schicken Sie uns eine eMail:
    info(a)steuerlotse.de

© steuerlotse.de - Jens C. Wieser - Waldesruhe 6 - 81377 München - Fon +49 (0)89.700 58 125 - Fax +49 (0)89.700 58 126 - info(at)steuerlotse.de - ImpressumDatenschutzerklärung