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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit einem Firmenwagen ist der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag nur für die tatsächlich gefahrene Strecke und nicht für die gesamte Entfernung anzusetzen.
Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.
Die steuerfreien Aufstockungsbeträge für Arbeitnehmer in Altersteilzeit führen nicht dazu, dass deren Werbungskosten wegen steuerfreier Einnahmen anteilig gekürzt würden.
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Eine Verfassungsbeschwerde über die zulässigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit ein Arbeitgeberzuschuss für ein häusliches Arbeitszimmer als Mietzahlung anerkannt wird, ist ein individueller Mietvertrag erforderlich.
Ein Darlehen an den Arbeitger ermöglicht bei Verlust der Darlehensforderung selbst dann den Forderungsabzug, wenn das Darlehen nicht direkt an die Firma des Arbeitgebers, sondern an deren Geschaftsführer ging.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat keine Einwände gegen die Kürzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer.

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